Aktuelle Streitfälle

März 2020:

Ab sofort ist drauf zu achten das in den Spiellisten bei Nullspielen korrekte Eintragungen vorgenommen werden. Durch die Einführung von Skat Guru und geänderter Spielliste ist die Schreibweise nötig geworden.

Dezember 2019:

Aktuelle Entscheidung des internationalen Skatgerichtes in Altenburg zum neuen Abschnitt 4.4.5 der ISkO.

Bitte um Beachtung und Anwendung.


Vom Schiedsrichtertreffen am 11.08.19 in Oldenburg

4.4.4.

Durch das Auflegen oder Zeigen seiner Karten (auch nur an einen Gegenspieler) kürzt der Alleinspieler das Spiel ab. Ist es noch nicht entschieden und stimmen alle Gegenspieler der Spielabkürzung zu, hat der Alleinspieler sein angesagtes Spiel gewonnen. Eine höhere Gewinnstufe kann nur berechnet werden, wenn sie mit der Spielabkürzung eingefordert wird. Stimmt ein Gegenspieler nicht zu, ist das Spiel mit den offenen Karten des Alleinspielers fortzusetzen und seinem Ausgang entsprechend zu werten.


Frage:

Wie ist zu verfahren, wenn ein Gegenspieler seine Karten offen wegwirft und der andere Gegenspieler damit nicht einverstanden ist?


Antwort:

Durch die Spielabkürzung hat der Alleinspieler die Reaktion des Gegenspielers provoziert. Er ist für evtl. Fehlverhalten des Gegenspielers verantwortlich. Deshalb kann der Gegenpartei daraus kein Nachteil erwachsen. Fordert ein Gegenspieler „weiterspielen“, hat sein Mitspieler seine Karten wieder aufzunehmen und es wird mit den offenen Karten des Alleinspielers weitergespielt und das Spiel nach seinem Ausgang gewertet. Hat der Gegenspieler jedoch Weiterspielen mit einer Ansage, welchen Stich er noch macht, verbunden, begeht er Kartenverrat und das Spiel wird nicht fortgesetzt.


4.3.7.

Lautes Zählen der Trümpfe oder Augen ist keinem Mitspieler erlaubt (siehe 4.2.9).


Frage:

Besteht ein Unterschied, ob der Alleinspieler oder ein Gegenspieler laut mitzählt?


Antwort:

Durch den Querverweis auf ISKO 4.2.9 „Alle Mitspieler haben sich jeglicher Äußerungen und Gesten zu enthalten, die geeignet sind, die Karten zu verraten oder den Spielverlauf zu beeinträchtigen. Bei Verstößen ergeben sich Konsequenzen aus den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6.“ ist für die Bewertung der Einfluss auf den Spielverlauf ausschlaggebend.

Zählt der Alleinspieler laut mit, wird dadurch der Spielverlauf nicht beeinträchtigt, ist somit nicht strafbar. Der Spieler sollte jedoch ermahnt werden, dies zukünftig zu unterlassen.

Zählt ein Gegenspieler laut mit, kann dadurch der Spielverlauf beeinträchtigt werden. Das Spiel ist gem. 4.1.4 für die Gegenpartei als verloren zu werten.